Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Hier finden Sie die Bedingungen, unter denen Kerst en Kunst in Ootmarsum stattfindet. Für Aussteller, Besucher und alle, die mit uns verbunden sind.
Version: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltung Kerst en Kunst Ootmarsum, organisiert durch Stichting Kerst en Kunst, im Folgenden: die Organisatoren genannt.
Durch die Teilnahme an oder den Besuch von Kerst en Kunst Ootmarsum erklärt sich der Teilnehmer bzw. Besucher einverstanden mit den für ihn oder sie geltenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Organisation
Kerst en Kunst Ootmarsum wird organisiert durch:
Stichting Kerst en Kunst
E-Mail: info@kerstenkunst.nl
Website: www.kerstenkunst.nl
2. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Anmeldungen und Absprachen zwischen der Organisatoren und Teilnehmern von Kerst en Kunst Ootmarsum.
- Die Bestimmungen bezüglich der Besucher gelten für jeden, der die Veranstaltung besucht.
- Unter Teilnehmern werden unter anderem verstanden: Künstler, Standinhaber, Aussteller, Unternehmer und weitere Personen oder Organisationen, die mit Genehmigung der Organisatoren an der Veranstaltung teilnehmen.
- Durch die Anmeldung zur Veranstaltung erklärt ein Teilnehmer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diesen zuzustimmen.
TEIL I – TEILNEHMER UND STANDINHABER
3. Anmeldung und Teilnahme
- Die Anmeldung für Kerst en Kunst Ootmarsum berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme.
- Die Organisatoren bestimmen, welche Anmeldungen zugelassen werden, und können dabei Faktoren wie Qualität, Erscheinungsbild, Vielfalt und die gewünschte Zusammensetzung der Veranstaltung berücksichtigen.
- Eine Anmeldung ist persönlich und/oder geschäftlich gebunden und kann ohne vorherige Genehmigung der Organisatoren nicht auf eine andere Person oder Organisation übertragen werden.
- Der Teilnehmer stellt bei der Anmeldung vollständige und korrekte Informationen zur Verfügung.
- Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen, ohne verpflichtet zu sein, hierüber ausführlich Rechenschaft abzulegen.
4. Teilnehmergebühren und Zahlung
- Falls für die Teilnahme Kosten anfallen, wird die Höhe dieser dem Teilnehmer im Voraus mitgeteilt.
- Der Teilnehmer muss die Teilnehmergebühren innerhalb der auf der Rechnung oder Zahlungsaufforderung angegebenen Frist bezahlen.
- Ein Platz ist erst endgültig reserviert, wenn die Anmeldung von den Organisatoren bestätigt wurde und, falls zutreffend, die fälligen Teilnehmergebühren bezahlt worden sind.
- Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, können die Organisatoren den reservierten Platz einem anderen Teilnehmer zuweisen.
5. Stornierung durch den Teilnehmer
- Sollte ein Teilnehmer nach der Bestätigung der Teilnahme nicht teilnehmen können oder wollen, muss dies so bald wie möglich schriftlich oder per E-Mail den Organisatoren mitgeteilt werden.
- Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden grundsätzlich nicht erstattet, es sei denn, die Organisatoren entscheiden dies anders oder es wurden vorher andere Stornierungsbedingungen vereinbart.
- Das Nichterscheinen während der Veranstaltung berechtigt nicht zur Rückerstattung der Teilnehmergebühren.
- Der Teilnehmer kann seinen oder ihren Platz nicht eigenständig an einen anderen Teilnehmer übertragen.
6. Zuweisung und Einrichtung von Standplätzen
- Die Organisatoren bestimmen die Anordnung und Zuweisung der Standplätze.
- Die Organisatoren können im Voraus keine Garantie für einen bestimmten Standort geben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Die Organisatoren haben das Recht, die Anordnung oder den zugewiesenen Standort zu ändern, wenn dies für die Organisatoren, die Sicherheit oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
- Der Teilnehmer muss die angegebenen Abmessungen des Standplatzes einhalten.
- Gänge, Durchgänge, Notausgänge und Zugangswege müssen jederzeit frei bleiben.
- Die Einrichtung des Standes muss sicher, gepflegt und dem Erscheinungsbild von Kerst en Kunst Ootmarsum entsprechend sein.
- Anweisungen der Organisatoren, der Gemeinde, der Feuerwehr, Sicherheitspersonal oder anderer zuständiger Behörden müssen befolgt werden.
7. Angebot und Verkauf
- Der Teilnehmer darf ausschließlich Produkte, Kunstwerke, Dienstleistungen oder andere Dinge anbieten, die vorher angemeldet wurden oder zum Charakter der Veranstaltung passen.
- Die Organisatoren können den Verkauf oder die Präsentation von Produkten ablehnen, wenn diese nach ihrem Ermessen nicht zum Charakter, zur Qualität oder zum Erscheinungsbild von Kerst en Kunst Ootmarsum passen.
- Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Rechtsvorschriften, die auf seine oder ihre Aktivitäten und Produkte anwendbar sind.
- Der Verkauf erfolgt auf Rechnung und Risiko des Teilnehmers.
- Die Organisatoren sind nicht Partei von Vereinbarungen zwischen Teilnehmern und Besuchern.
8. Genehmigungen, Sicherheit und gesetzliche Verpflichtungen
- Teilnehmer sind selbst verantwortlich für Genehmigungen, Zertifikate, Versicherungen und weitere Anforderungen, die speziell für ihre Aktivitäten erforderlich sind.
- Elektrische Geräte, Beleuchtung, Heizung und weitere Installationen müssen sicher sein und die geltenden Vorschriften erfüllen.
- Offenes Feuer, feuergefährliche Materialien oder andere riskante Aktivitäten sind nur nach Genehmigung durch die Organisatoren zulässig und wenn dies gemäß den geltenden Vorschriften erlaubt ist.
- Die Organisatoren können zusätzliche Sicherheitsvorschriften erlassen, wenn dies erforderlich ist.
9. Auf- und Abbau
- Teilnehmer müssen die von den Organisatoren angegebenen Zeiten für Aufbau, Anwesenheit und Abbau einhalten.
- Fahrzeuge dürfen nur zu den dafür angegebenen Zeiten und an den dafür vorgesehenen Orten auf dem Veranstaltungsgelände anwesend sein.
- Ein Teilnehmer darf seinen Stand nicht ohne Genehmigung der Organisatoren vorzeitig abbauen.
- Der Teilnehmer muss den genutzten Standort nach Abschluss sauber und im Originalzustand hinterlassen.
- Eventuell anfallende Kosten für die Beseitigung von Abfällen, Beschädigungen oder Reparaturen können dem betreffenden Teilnehmer berechnet werden.
10. Haftung der Teilnehmer
- Die Teilnahme an Kerst en Kunst Ootmarsum erfolgt auf eigene Rechnung und Risiko.
- Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine oder ihre Eigentümer, Materialien, Waren, Kunstwerke, Geräte und weitere Gegenstände.
- Die Organisatoren haften nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer, es sei denn, es handelt sich um Schaden, der unmittelbar die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit der Organisatoren ist.
- Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder sie, Mitarbeiter, Hilfspersonen oder verwendete Materialien verursacht werden.
- Teilnehmern wird empfohlen, selbst für eine angemessene Haftpflicht- und/oder Sachversicherung zu sorgen.
11. Wetterbedingungen
- Kerst en Kunst Ootmarsum findet ganz oder teilweise im öffentlichen Raum und/oder im Freien statt. Teilnehmer müssen mit winterlichen und wechselhaften Wetterbedingungen rechnen.
- Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für eine sichere und wetterfeste Einrichtung seines oder ihres Standes.
- Schlechtes Wetter berechtigt an sich nicht zur Stornierung, Erstattung oder Schadensersatz.
TEIL II – BESUCHER
12. Zugang zur Veranstaltung
- Besucher müssen Anweisungen der Organisatoren, Mitarbeiter, Sicherheitspersonal und zuständiger Behörden befolgen.
- Die Organisatoren können einem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung verweigern oder ihn von der Veranstaltung ausschließen, wenn dieser Störungen verursacht, die Sicherheit gefährdet, Schaden verursacht oder sich anderenfalls unangemessen verhält.
- Besucher müssen Rücksicht auf andere Besucher, Teilnehmer, Bewohner und Unternehmer in Ootmarsum nehmen.
13. Eigenverantwortung und Haftung der Besucher
- Der Besuch von Kerst en Kunst Ootmarsum erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko.
- Besucher sind selbst verantwortlich für ihre persönliche Eigentümer.
- Die Organisatoren haften nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum, soweit der Ausschluss der Haftung gesetzlich nicht zulässig ist.
- Ein Besucher, der Schaden an Eigentum der Organisatoren, Teilnehmer oder Dritter verursacht, kann hierfür haftbar gemacht werden.
14. Kinder
- Eltern, Betreuer oder Begleiter bleiben selbst verantwortlich für Kinder, die sie zur Veranstaltung mitnehmen.
- Die Organisatoren können nicht verantwortlich gemacht werden für die Beaufsichtigung von Kindern während der Veranstaltung.
15. Hausregeln und Sicherheit
Es ist nicht erlaubt:
- die Sicherheit anderer in Gefahr zu bringen;
- Notausgänge, Durchgänge oder Zugangswege zu blockieren;
- Eigentum anderer zu beschädigen;
- ohne Genehmigung kommerzielle Aktivitäten auszuführen;
- Anweisungen der Organisatoren oder zuständiger Behörden zu ignorieren.
Bei Verstößen können die Organisatoren angemessene Maßnahmen ergreifen und ggf. die betreffende Person von der Veranstaltung ausschließen.
TEIL III – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Während Kerst en Kunst Ootmarsum können durch oder im Auftrag der Organisatoren Foto- und Videoaufnahmen für Berichterstattung, Promotion und Kommunikation über die Veranstaltung gemacht werden.
Besucher und Teilnehmer können dabei erkennbar ins Bild kommen, zum Beispiel auf Atmosphären- und Übersichtsaufnahmen.
Die Organisatoren gehen sorgfältig mit der Veröffentlichung erkennbarer Bilder um und berücksichtigen dabei die geltenden Datenschutzgesetze.
Sollte jemand Einwände gegen ein veröffentlichtes Bild haben, auf dem er oder sie erkennbar vorkommt, kann Kontakt über info@kerstenkunst.nl aufgenommen werden.
Für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von Stichting Kerst en Kunst verwiesen.
17. Programm und Änderungen
- Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, das Programm, die Zeiten, Orte, Anordnung und weitere Teile der Veranstaltung zu ändern, wenn Umstände dies erforderlich machen.
- Teilnehmer und Besucher können aus Programmänderungen oder Anordnungsänderungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz ableiten.
18. Absage, Verlegung und Höhere Gewalt
- Die Organisatoren können beschließen, die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, zu unterbrechen, zu verlegen oder anzupassen, wenn Umstände dies erforderlich machen.
- Höhere Gewalt umfasst unter anderem extreme Wetterbedingungen, Sturm, Glätte, Brand, behördliche Maßnahmen, Sicherheitsrisiken, Unglücksfälle, Ausfall wesentlicher Einrichtungen und andere Umstände, auf die die Organisatoren vernünftigerweise keinen Einfluss haben.
- Bei höherer Gewalt haften die Organisatoren nicht für Schäden oder Kosten, die Teilnehmer oder Besucher erleiden.
- Falls die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise stattfinden kann, beurteilen die Organisatoren je nach Situation, ob und in welchem Umfang gezahlte Teilnehmergebühren erstattet werden können. Eine Rückerstattung ist nicht automatisch garantiert, auch da vor der Veranstaltung bereits Kosten entstanden sein können.
19. Schaden und Haftung der Organisatoren
- Die Organisatoren bemühen sich, Kerst en Kunst Ootmarsum sorgfältig und sicher zu organisieren.
- Die Organisatoren haften nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, Umsatzverluste, Gewinnverluste oder entgangene Einnahmen.
- Soweit die Organisatoren für direkten Schaden haften, ist diese Haftung begrenzt auf den Betrag, der in dem betreffenden Fall durch die Haftpflichtversicherung der Organisatoren gezahlt wird, zuzüglich des eventuellen Selbstbehalts, der nach der Police auf Rechnung der Organisatoren geht.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit diese nach zwingendem Recht nicht zulässig sind.
20. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten von Teilnehmern, Besuchern und anderen Betroffenen werden gemäß der Datenschutzerklärung von Stichting Kerst en Kunst und den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.
21. Unvorhergesehene Situationen
In Situationen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorsehen, entscheiden die Organisatoren unter Berücksichtigung von Angemessenheit, Billigkeit und geltenden Gesetzen und Verordnungen.
22. Änderung der Bedingungen
Die Organisatoren können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, wenn Umstände, die Organisation der Veranstaltung oder Gesetze und Verordnungen dies erforderlich machen.
Die aktuellste Version wird auf der Website von Stichting Kerst en Kunst bereitgestellt.
23. Anwendbares Recht
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge mit Stichting Kerst en Kunst findet niederländisches Recht Anwendung.
Streitigkeiten sollen zunächst durch gegenseitige Beratung beigelegt werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Streit dem nach niederländischem Recht zuständigen Gericht vorgelegt werden.
24. Kontakt
Für Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Kontakt aufgenommen werden mit:
Stichting Kerst en Kunst
E-Mail: info@kerstenkunst.nl
Website: www.kerstenkunst.nl